Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen


Hydroliq AG
Staldenhof 17
CH-6014 Luzern
Schweiz
Tel.: +41 (0)41 259 90 00
Handelsregister
CHE-307.710.357

1. Geltung der AGB und Vertragsabschluss 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über den Kauf von Produkten der Firma Hydroliq.
1.2 Mit dem Einreichen eines Angebots an den Vertreiber akzeptiert Hydroliq damit vorliegende AGB, soweit in der Offertanfrage keine Abweichungen vorgesehen sind.
1.3 Die Bestellung wird von Hydroliq bestätigt. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestätigung beim Vertreiber eintrifft. Wenn die Bestätigung innert nützlicher Frist ausbleibt, betrachtet der Vertreiber dies als Ablehnung der Bestellung und ist berechtigt, den Vertrag mit einem anderen Lieferanten abzuschliessen.
2. Preise 2.1 Die Preise werden in CHF oder EUR angegeben. Mehrwertsteuer sowie Bearbeitung sind inbegriffen. Alle Preise verstehen sich ab Werk (Ex Works EXW). Allfällige Versandkosten werden extra verrechnet.
2.2 Hydroliq behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die im Vertriebsvertrag unterzeichneten Preise, sofern Hydroliq keine Preisanpassung vornimmt.
3. Lieferbedingungen 3.1 Wenn eine Lieferung ohne Termin vereinbart wurde und die Lieferung nicht innert 25 Tage erfolgt, wird Hydroliq durch Mahnung des Vertreibers in Verzug gesetzt. Dieser kann eine Frist von 30 Tagen für nachträgliche Erfüllung setzen. Wird diese auch nicht eingehalten, kann der Vertreiber unverzüglich auf die Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für Teillieferungen und Vorauslieferungen ist das ausdrückliche Einverständnis des Vertreibers einzuholen.
4. Haftung und Garantie 4.1 Hydroliq garantiert für die Dauer von 12 Monaten, dass die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist, keine zum Gebrauch relevanten Mängel hat sowie den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht.
4.2 Der Vertreiber hat die gelieferte Ware so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Versteckte Mängel können auch nach Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Ware noch beanstandet werden. Die Leistung von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf Mängelrüge.
4.3 Liegt ein Mangel vor, so hat der Vertreiber die Wahl, unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzlieferung zu erlangen. Das Recht des Vertreibers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt in allen Fällen vorbehalten.
4.4 Mängelrügen werden nur innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung akzeptiert.
5. Zahlung 5.1 Die Zahlung des Auftrages ist zur Hälfte zum Zeitpunkt der Bestellung fällig und vom Vertreiber innert 5 Tagen nach Erhalt der Teilzahlungsrechnung zu leisten. Die andere Hälfte des Rechnungsbetrages ist mit dem Erhalt der Ware fällig und vom Vertreiber innert 5 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung zu bezahlen.
5.2 Bei verspäteter Zahlung wird Hydroliq höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 50.00 verrechnet. Bezahlt der Vertreiber dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ausserdem werden bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen von 5 Prozent verrechnet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. 6. Rechtsanwendung und Gerichtsstand 6.1 Änderungen und Ergänzungen vorliegender AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
6.2 Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR.
6.3 Gerichtsstand ist der Sitz von Hydroliq.